1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Die Confido Gruppe GmbH & Co. KG kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen
Die Confido Gruppe GmbH & Co. KG führt unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Besondere, im Vorhinein nicht vorhersehbare Leistungen sowie Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
3. Trinkgelder
Trinkgelder an das durchführende Personal sind mit der Rechnung der Confido Gruppe nicht verrechenbar.
4. Erstattung der Umzugskosten
Der Auftraggeber weist seine Dienststelle oder seinen Arbeitgeber an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen unmittelbar an die Confido Gruppe GmbH & Co. KG auszuzahlen.
5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Die Confido Gruppe GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, diese Sicherung zu überprüfen.
6. Handwerkervermittlung
Werden auf Wunsch des Auftraggebers Fremdfirmen für handwerkliche Leistungen hinzugezogen, haftet die Confido Gruppe GmbH & Co. KG nur für deren sorgfältige Auswahl, nicht jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Das eingesetzte Personal ist nicht berechtigt, Elektro-, Gas- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Confido Gruppe GmbH & Co. KG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
9. Abtretung
Die Confido Gruppe GmbH & Co. KG tritt auf Verlangen des Auftraggebers sämtliche Ansprüche aus Versicherungsverträgen, die das transportierte Gut betreffen, an den Ersatzberechtigten ab.
10. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen an unbevollmächtigte Personen trägt der Auftraggeber.
11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Etwaige Schäden oder Fehlmengen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Confido Gruppe GmbH & Co. KG berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
13. Lagervertrag
Im Falle einer Lagerung gelten ergänzend die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB).
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung der Confido Gruppe GmbH & Co. KG. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
16. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).